Krankheitskosten zur Ergänzungsleistung
Wer eine Ergänzungsleistung ausbezahlt erhält, hat Anrecht auf eine Vergütung der Krankheitskosten. Wir bitten Sie, Abrechnungen der Krankenkasse aufzubewahren und bei uns am Schalter abzugeben. Listen der Krankenkasse werden von der Ausgleichskasse nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie auch, dass die Rechnungen bzw. Abrechnungen innerhalb von 15 Monaten bei uns abgegeben werden müssen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 062 958 60 20 | finanzverwaltung@thunstetten.ch |