Hundekontrolle
Allgemeines
Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Hundegesetz. Die jährliche Entrichtung der Hundegebühr (Abgabe) ist für alle Hunde ab sechs Monaten obligatorisch und muss jeweils bis zum 1. Dezember erfolgen. Das Impfobligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben.
Hundegebühren (Abgabe)
Die Jahresgebühr pro Hund im Alter von über sechs Monaten beträgt CHF 80.00.
Microchip
Ab 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Microchip gekennzeichnet und in der Datenbank Amicus registriert sein. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet aber ebenfalls registriert werden. Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden von den Tierärztinnen und Tierärzten direkt im Amicus gemeldet.
Was genau ist ein Microchip?
Der Microchip mit Antenne ist eine sterile, nicht reizende Glaskapsel von der Grösse eines Reiskorns. Er entspricht der gültigen ISO-Norm 11784/11785.
Ein Lesegerät aktiviert den Microchip und liest seinen Zahlencode. Jeder Zahlencode ist weltweit gültig, einmalig, fälschungssicher und nicht umprogrammierbar.
Der Microchip ist völlig ungefährlich und kann sich unter der Haut nicht verschieben. Er kann durch äussere Einwirkung nicht zerstört werden und zerbricht auch bei einem Aufprall nicht.
Meldepflicht
Alle Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Finanzverwaltung anzumelden. Meldeformulare: "Anmeldeformular" und "Abmeldeformular"
Namen- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes bitte unbedingt bei der Finanzverwaltung und direkt bei Amicus Internetseite melden.
Amicus
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern
Tel. 0848 777 100
Hundekurse
Der Kynologische Verein Langenthal und Umgebung bietet verschiedene Hundekurse an.
www.hunde-langenthal.ch
Zugehörige Objekte
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Hundehalter - Einhaltung der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht (PDF, 79.45 kB) | Download | 0 | Hundehalter - Einhaltung der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht |
Informationen zum Hundegesetz im Kt. Bern (PDF, 1.85 MB) | Download | 1 | Informationen zum Hundegesetz im Kt. Bern |
Hunde Anmeldeformular (PDF, 707.82 kB) | Download | 2 | Hunde Anmeldeformular |
Hunde Abmeldeformular (PDF, 705.11 kB) | Download | 3 | Hunde Abmeldeformular |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 062 958 60 20 | finanzverwaltung@thunstetten.ch |