Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer
Quellensteuer ausländische Arbeitnehmende
Die Quellensteuer wird bei Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz erhoben, solange sie nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind. Nicht der Quellensteuer unterliegen Person, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Erhalt der Niederlassungsbewilligung oder des Schweizer Bürgerrechts durch die quellensteuerpflichtige Person oder ihren in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten
- Heirat mit einer Person, die im Besitz der Niederlassungsbewilligung oder des Schweizer Bürgerrechts ist
- Bezug einer vollen Invaliditätsrente (ab Invaliditätsgrad von 70 Prozent)
- Erreichen des 70. Altersjahres (definitive Aufgabe der Erwerbstätigkeit)
Folgende Personen sind auch ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz der Quellensteuer unterstellt:
- Künstler, Sportler und Referenten
- Verwaltungsräte
- Hypothekargläubiger
- Empfänger von Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis
- Empfänger von privatrechtlichen Vorsorgeleistungen
- Transporteure im internationalen Verkehr
- Grenzgänger, Arbeitnehmer für kurze Dauer, Wochenaufenthalter.
Als Schuldner der steuerbaren Leistung (Arbeitgebende, Veranstaltende, Versichernde) gilt, wer dem Steuerabzug an der Quelle unterliegende Leistungen erbringt. Die Schuldenden der steuerbaren Leistungen sind verpflichtet, jede an der Quelle zu besteuernde Person bei der zuständigen bernischen Gemeinde anzumelden sowie den Steuerabzug zum Zeitpunkt der Auszahlung vorzunehmen und abzurechnen.
Abrechnungs- und Beratungsstelle: |
Steuerverwaltung des Kantons Bern Möchten Sie die Quellensteuerabrechnung über das TaxMe Portal vornehmen, dann können Sie sich über das Portal BE-Login einloggen. |
Die Meldung bezüglich dem Stellenwechsel der quellenbesteuerten Person melden Sie bitte per E-Mail an Franziska Muggli. Somit können wir die Einwohnerdaten anpassen. Vielen Dank.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Informationen, können Sie sich an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Quellensteuer | 031 633 60 14 | qst.sv@be.ch |