Öffentliche Planauflage für die Änderung der baurechtlichen Grundordnung ZPP A „Zentrum“ - TEIL 1/2

22. März 2024

Der Gemeinderat von Thunstetten bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der baurechtlichen Grundordnung ZPP A „Zentrum“ im ordentlichen Verfahren, bestehend aus:

  • Zonenplan- und Baureglementsänderung
  • Erläuterungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV)

zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 22. März 2024 bis 22. April 2024 öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder sind auf der Homepage der Einwohnergemeinde Thunstetten unter „Neuigkeiten“ greifbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Thunstetten, Bau und Betriebe, Flurstrasse 2, 4922 Bützberg, einzureichen.

Allfällige Einspracheverhandlungen sind am Dienstag, 30. April 2024 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr vorgesehen.

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
21009 Thunstetten ZPPA Zentrum ZP GBR Änderung_240227 Download 0 21009 Thunstetten ZPPA Zentrum ZP GBR Änderung_240227
21009 Thunstetten ZPPA Zentrum EB Download 1 21009 Thunstetten ZPPA Zentrum EB
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Vorprüfungsbericht Download 3 Vorprüfungsbericht