Bau und Betriebe

Wer bauen will, benötigt in der Regel eine Baubewilligung.

Planen Sie bauliche Veränderungen an einer Baute, einer Anlage oder einem Vorkehren, muss davon ausgegangen werden, dass eine Bewilligung erforderlich ist.

Bauliche Veränderungen sind uns in jedem Fall zu melden. Auf Grund der gesetzlichen Grundlagen (Kantonale Gesetzgebung und Gemeindebaureglement) wird entschieden, ob das ordentliche Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist.

Nebst den baupolizeilichen Aufgaben haben wir noch die Aufsicht über weitere Gebiete, wie

Bau

  • Baupolizei
  • Hoch- und Tiefbau
  • Strassenunterhalt
  • Signalisationswesen
  • Reklamewesen
  • Unterhalt Gemeindeliegenschaften
  • Abfallentsorgung
  • Grüngutentsorgung
  • Kanalisationsnetz / Pumpwerke
  • Unterhalt öffentliche Gewässer
  • Werkhof


Gemeindebetriebe

  • Wasserversorgung
  • Abwasserentsorgung
  • Öffentlicher Verkehr
  • Wirtschaftliche Landesversorgung
  • Gewerbe, Handel, Industrie
  • Gesundheitspolizei

Kontakt

Bau und Betriebe
Flurstrasse 2
4922 Bützberg
Tel. 062 958 60 10
bauundbetriebe@thunstetten.ch

Personen

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