Gemeindeversammlung
Die zu behandelnden Geschäfte werden entweder in der Dorfzeitung "D'Brügg" oder in einer separaten Botschaft vorgestellt.
Zu den Versammlungen sind alle Stimmberechtigten eingeladen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.
Die Geschäftsunterlagen liegen 30 Tage vor der jeweiligen Versammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter Oberaargau, 3380 Wangen an der Aare, Beschwerde erhoben werden. Zudem wird auf die Rügepflicht nach Art. 49a Gemeindegesetz verwiesen.
Wir freuen uns, Sie an der nächsten Gemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.
Ort
Aula, Schulanlage ByfangSonnhaldestrasse 25
4922 Bützberg
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