Erstgespräche nach dem Integrationsgesetz

Am 1. Januar 2015 ist das neue Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz) in Kraft getreten. Es richtet sich an ausländische Personen, die neu aus dem Ausland zugezogenen sind und einen langfristigen Aufenthalt in der Schweiz beabsichtigen (gemäss Bundesrecht).

Das neue Gesetz dient der Integrationsförderung der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz. Es soll ihnen ermöglicht werden am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Zudem soll aufgrund der schweizerischen Rechtsordnung das Zusammenleben zwischen den Schweizern und der ausländischen Bevölkerung gefördert werden. Es beruht auf dem Grundsatz von Fördern und Fordern.

Das Integrationsgesetz wird im Kanton Bern mit dem sogenannten „Berner-Modell“ umgesetzt. Dieses 3-Stufen-Modell sieht vor, dass eine Erstinformation durch die Gemeinde erfolgt. Während der Anmeldung informieren wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten, sowie den Alltag in der Gemeinde (z.B. Sprachkurse, Vereine, Schule, etc.). Danach beurteilen wir, ob bei Ihnen ein besonderer Informationsbedarf zu Fragen der Integration vorliegen könnte. Falls ja, verweisen wir Sie an die Ansprechstelle Integration (2. Stufe) weiter. Die ISA (Informationsstelle für Ausländerinnen und Ausländer) wird mit Ihnen ein Zweitgespräch durchführen und leitet Sie bei Bedarf an den Migrationsdienst des Kantons Bern (3. Stufe) weiter, um eine Integrationsvereinbarung abzuschliessen.

Je nach Herkunftsland und Informationsbedarf bleibt die Ausstellung eines Ausländerausweises pendent, bis das Zweitgespräch mit der ISA (Informationsstelle für Ausländerinnen und Ausländer) durchgeführt wurde.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weiterführende Links
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Ansprechstelle Integration
Migrationsdienst des Kantons Bern

Zugehörige Objekte

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Informationsblatt für neu zuziehende Ausländer/innen - EU/EFTA-Staaten (PDF, 179.21 kB) Download 1 Informationsblatt für neu zuziehende Ausländer/innen - EU/EFTA-Staaten
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