Näherbaurechtszustimmung

Das Näherbaurecht

Es kann sein, dass zwei Nachbarn ein Interesse haben, von den gesetzlich geregelten Grenzabständen von Nachbarbauten abzuweichen, um so eine höhere Ausnützungsziffer ihrer Grundstücke zu erreichen.

Mit einem Näherbaurecht können nur die gesetzlichen Abstände zwischen zwei Nachbargrundstücken abweichend vereinbart werden (nicht ein Zusammenbauen). Andere Abstände, wie Strassen-, Wald- und Gewässerabstände unterliegen nicht der nachbarlichen Verfügungsmacht, da sie ausschliesslich öffentliche Interessen wahren.

Grenz- und Gebäudeabstände dienen dem Schutz des jeweiligen Nachbarn vor den Beeinträchtigungen, welche sich aus dem Bestand und der Benutzung von Bauten auf die Nachbargrundstücke ergeben. Dabei handelt es sich meistens um Beeinträchtigungen von Belichtung, Besonnung und Aussicht und dient somit vor allem wohnhygienischen und feuerpolizeilichen Belangen.

Durch die Gewährung eines Näherbaurechtes verzichtet der Eigentümer teilweise auf die Ausübung dieser Rechte.

Das Formular Näherbaurechtszustimmung können Sie direkt ab unserem Online-Schalter herunterladen.

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