Schnurgerüst
Das Schnurgerüst dient im Bauwesen zur Absteckung und Positionierung der Aussenkanten eines zu errichtenden Gebäudes.
Ein Schnurgerüst wird als erstes auf der Baustelle eines zu errichtenden Neubaues vom Polier der Rohbaufirma errichtet. Die Schnüre werden an Schnurböcken befestigt, die ca. 2 m ausserhalb der Baugrube errichtet werden. Dazu werden an jeder Gebäudeecke je drei 1.5 m lange zugespitzte Kanthölzer über Eck in den Boden eingerammt und mit Latten zu Dreiecksböcken verbunden.
Schnurgerüst-Abnahme bei grösseren Bauvorhaben
Das Schnurgerüst ist vom Kreisgeometer kontrollieren zu lassen. Die Meldung hat 24 Stunden vor dem Termin zu erfolgen.
Schnurgerüst-Abnahme bei kleineren Bauvorhaben
Das Schnurgerüst ist der Bau und Betriebe Thunstetten 24 Stunden vor dem Termin zur Abnahme anzumelden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Betriebe | 062 958 60 10 | bauundbetriebe@thunstetten.ch |