Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Handlungsfähigkeitszeugnisse werden ab dem 1. Juni 2016 durch die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, auf Gesuch hin, ausgestellt.
Bitte wenden Sie sich direkt an:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau
Städtli 26
Postfach 239
3380 Wangen a. A.
Tel. 031 636 26 00
info.kesb-oa@be.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau | 031 636 26 00 | info.kesb-oa@be.ch |