Eheschliessung im Ausland
Schweizer Ehepaare
Die Trauung im Ausland muss unmittelbar nach der Eheschliessung bei der zuständigen Schweizer Vertretung mittels Original-Eheschein gemeldet werden. Dieser wird via Eidgenössisches Amt an den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst und letztendlich an die Einwohnerkontrolle des Wohnortes weitergeleitet.
Durch die Heirat ändert auf dem neuen Versichertenausweis der Name der Ehefrau. Einen neuen Versichertenausweis kann Ihnen der Arbeitgeber beschaffen. Wenn sie nicht erwerbstätig sind, können Sie einen neuen Versichertenausweis bei der AHV-Zweigstelle bestellen.
Ausländische Ehepaare
Damit die Heirat dem Migrationsdienst weitergeleitet werden kann, benötigen wir eine Heiratsurkunde in deutscher oder französischer Sprache. Bei einer Namensänderung nach der Eheschliessung ist ein neues Reisedokument (Pass / Identitätskarte) mit entsprechendem Eintrag erforderlich.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Checkliste Namensänderung (PDF, 56.06 kB) | Download | 0 | Checkliste Namensänderung |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 062 958 60 30 | gemeindeschreiberei@thunstetten.ch |