Liegenschaftssteuern
Die Liegenschaftssteuer beträgt 1 o/oo des amtlichen Werts.
Nach dem kantonalen Steuergesetz bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31. Dezember im Grundbuch als Eigentümer/Eigetümerin bzw. Nutzniesser/Nutzniesserin eingetragen ist.
Bei Fragen zu Ihrer Liegenschaftssteuerrechnung melden Sie sich bitte beim Steuerbüro Thunstetten.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 062 958 60 30 | gemeindeschreiberei@thunstetten.ch |