Amtliche Bewertung

Der Amtliche Wert
Der amtliche Wert ist der Steuerwert eines Grundstückes und dient als Grundlage für die Besteuerung des Vermögens sowie bei der Erhebung der Liegenschaftssteuer durch die Gemeinde.

Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines und einer Beurteilung durch kantonale Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die Bewertungsunterlagen befinden sich auf der Verwaltung der Standortgemeinde und können dort vom Eigentümer oder Nutzniesser jederzeit eingesehen werden.


Der Eigenmietwert
Sowohl das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch das bernische Steuergesetz schreiben vor, dass unter anderem Erträge (Einkommen) aus Vermögen zu versteuern seien, also auch Vermögensertrag aus Grundstücken.

Bei Eigengebrauch eines Grundstücks oder Grundstücksteils beziehen die Eigentümer eine Naturalleistung aus ihrem Grundstück, die sie als Einkommen zu versteuern haben. Die Naturalleistung entspricht dem Betrag, den die Eigentümer bei Fremdvermietung erwirtschaften würden, bzw. den Mieter als Miete bezahlen müssten.

Weiterführende Links:
Amtlicher Wert
Eigenmietwert

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