Bau und Betriebe
Wer bauen will, benötigt in der Regel eine Baubewilligung.
Planen Sie bauliche Veränderungen an einer Baute, einer Anlage oder einem Vorkehren, muss davon ausgegangen werden, dass eine Bewilligung erforderlich ist.
Bauliche Veränderungen sind uns in jedem Fall zu melden. Auf Grund der gesetzlichen Grundlagen (Kantonale Gesetzgebung und Gemeindebaureglement) wird entschieden, ob das ordentliche Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist.
Nebst den baupolizeilichen Aufgaben haben wir noch die Aufsicht über weitere Gebiete, wie
Bau
- Baupolizei
- Hoch- und Tiefbau
- Strassenunterhalt
- Signalisationswesen
- Reklamewesen
- Unterhalt Gemeindeliegenschaften
- Abfallentsorgung
- Grüngutentsorgung
- Kanalisationsnetz / Pumpwerke
- Unterhalt öffentliche Gewässer
- Werkhof
Gemeindebetriebe
- Wasserversorgung
- Abwasserentsorgung
- Öffentlicher Verkehr
- Wirtschaftliche Landesversorgung
- Gewerbe, Handel, Industrie
- Gesundheitspolizei
Öffnungszeiten
Montag 08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr / geschlossen (telefonisch erreichbar von 13.30 - 17.00 Uhr)
Mittwoch 08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr / geschlossen (telefonisch erreichbar von 13.30 - 17.00 Uhr)
Freitag 08.30 - 15.00 Uhr (durchgehend)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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