Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate vom Kanton und vom Bund sind auf deren Webseiten publiziert.

Urnenöffnungszeiten

Stimmlokale:

Schulhaus Thunstetten
Sonntag: 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Gemeindeverwaltung Bützberg
Sonntag: 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises bei der Gemeindeschreiberei persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das separate Stimmkuvert (kleines Kuvert) und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld.
  • Legen Sie das zugeklebte Stimmkuvert mit dem Stimmausweis ins Abstimmungskuvert (grosses Kuvert), so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag vor der Abstimmung beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage). Möglich ist zudem die Zustellung in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis Sonntag, 9.00 Uhr.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist