Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde, Mittwoch, 11. Juni 2025, 20.00 Uhr, Aula Schulanlage Byfang, Bützberg
Traktanden:
- Jahresrechnung 2024; Genehmigung
- Revisionsorgan für vier Jahre; Wahl
- Teilrevision Gemeindeordnung; Genehmigung
- Ortsplanungsrevision; Kreditabrechnung
- Informationen aus dem Gemeinderat
- Verschiedenes
Die Geschäftsunterlagen liegen 30 Tage ab erster Publikation bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf. Den Haushalten und den Parteien werden vorgängig eine Botschaft zugestellt.
Beschwerden in Zusammenhang mit der Vorbereitung dieser Gemeindeversammlung sind innerhalb 10 Tagen seit der erstmaligen Veröffentlichung (Art. 67a VRPG), Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63 ff. VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG, Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zu dieser Versammlung sind alle Stimmberechtigten eingeladen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.
Der Gemeinderat