Ersatz Wasserleitung Weissenried Nord - Kreditbewilligung

6. März 2025

Gestützt auf Art. 38 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 3. März 2025 einen Kredit von CHF 290'000.00 für den Ersatz der Wasserleitung Weissenried Nord beschlossen hat. Der Verpflichtungskredit gliedert sich in die Bereiche Strasse sowie die Spezialfinanzierung Wasser.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Post­fach 175, 3380 Wangen a. Aare, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht

Gemäss Art. 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten können 50 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnen eines ent­sprechenden Begehrens verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Be­schluss unterbreitet wird.

Die Akten können bei der Abteilung Bau und Betriebe, Flurstrasse 2, Bützberg, eingesehen werden.

Der Gemeinderat