Ersatz Wasserleitung Weissenried Nord - Kreditbewilligung
Gestützt auf Art. 38 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 3. März 2025 einen Kredit von CHF 290'000.00 für den Ersatz der Wasserleitung Weissenried Nord beschlossen hat. Der Verpflichtungskredit gliedert sich in die Bereiche Strasse sowie die Spezialfinanzierung Wasser.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Postfach 175, 3380 Wangen a. Aare, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Gemäss Art. 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten können 50 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Die Akten können bei der Abteilung Bau und Betriebe, Flurstrasse 2, Bützberg, eingesehen werden.
Der Gemeinderat