Aufhebung Reglement betreffend die Ausrüstung privater Schutzräume
Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung GV vom 16. Dezember 1998 und Art. 38 Abs. 1 der Gemeindeordnung 2009 der Einwohnergemeinde Thunstetten wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 3. Februar 2025 das Reglement betreffend die Ausrüstung privater Schutzräume der Einwohnergemeinde Thunstetten per 31. März 2025 ersatzlos aufgehoben hat.
Das Reglement hat heute keinen Zweck mehr. Die Regelungen betreffend die Schutzräume sind in den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Kantons geregelt.
Unter Vorbehalt dagegen erhobener Beschwerden oder der Ergreifung des Referendums tritt die Aufhebung per 31. März 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Postfach 175, 3380 Wangen a. Aare, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Gemäss Art. 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten können 50 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Der Gemeinderat